Compliance

Lieferantenmanagement

Verhaltenskodex für Lieferanten

Die Mitsubishi Electric Group betrachtet "Ethik und Compliance" als Grundlage der Unternehmensführung, um ein noch stärkeres Vertrauensverhältnis zur Gesellschaft, zu Kunden und Partnern aufzubauen.

Der Mitsubishi Electric Verhaltenskodex für Lieferanten (im Folgenden als "Verhaltenskodex" bezeichnet) ist eine einheitliche Richtlinie, in der Gesetze und Vorschriften sowie soziale Normen, die von jedem Lieferanten bei der Zusammenarbeit mit Mitsubishi Electric einzuhalten und zu respektieren sind, zusammengestellt und zusammengefasst sind.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, diesen Verhaltenskodex, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften und die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.

Mitsubishi Electric ist berechtigt, die Einhaltung der Vorgaben dieses Verhaltenskodex bei unseren Lieferanten zu überprüfen und bei Verstößen jegliche Geschäftsbeziehungen zu beenden.

1.Einhaltung von Gesetzen

Unsere Lieferanten stellen sicher, dass ihre Produktion, ihre Produkte und ihre Dienstleistungen allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in jeder Gerichtsbarkeit(en), in denen sie tätig sind, entsprechen. Unsere Lieferanten beachten ebenfalls die lokal geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen.

2.Achtung der Menschenrechte

Als global agierendes Unternehmen steht Mitsubishi Electric uneingeschränkt zu unserer Verantwortung in der Achtung der Menschenrechte. Wir tolerieren keine Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Rasse, Religion, Geschlecht, Behinderung oder weiteren durch geltendes Recht verbotenen Gründen.
Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie ebenfalls entsprechende Standards einhalten.

  1. 2.1.Kinderarbeit
  2. Mitsubishi Electric erlaubt keine Form der Kinderarbeit und duldet auch den Einsatz von Kinderarbeit bei unseren Lieferanten nicht. Unsere Lieferanten stellen außerdem sicher, dass sie keine Geschäfte mit Geschäftspartnern tätigen, die Kinderarbeit einsetzen.
  3. Im Sinne dieses Verhaltenskodexes umfasst Kinderarbeit jede Art von Arbeit, die von Arbeitnehmern unter dem gesetzlichen Mindestalter ausgeübt wird, das dort gilt, wo die Arbeit verrichtet wird, vorausgesetzt, das gesetzliche Alter ist mit dem von der Internationalen Arbeitsorganisation definierten Mindestarbeitsalter vereinbar.
  1. 2.2.Zwangsarbeit
  2. Unsere Lieferanten beschäftigen niemanden gegen seinen Willen und zwingen niemanden zur Arbeit und unterlassen jegliche Geschäfte mit Geschäftspartnern, die solche Praktiken anwenden oder fördern.
  1. 2.3.Menschenhandel
  2. Unsere Lieferanten unterlassen jegliche Anwerbung, Beförderung, Versetzung, Unterbringung oder Aufnahme von Personen durch Gewalt, Betrug oder Nötigung zum Zwecke der Ausbeutung. Sie nehmen auch keine Arbeitskraft oder Dienstleistung in Anspruch, die illegal beschafft wurde.
  1. 2.4.Diskriminierung
  2. Mitsubishi Electric duldet keine Form der Diskriminierung. Lieferanten müssen die Nicht-Diskriminierung und den Respekt gegenüber den Mitarbeitern fördern: Alle Mitarbeiter müssen mit Würde und Respekt behandelt werden. Die Grundsätze der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Mitarbeitern sind anzuwenden, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, politischer Zugehörigkeit, sozialer Herkunft, Behinderung, Geschlecht, sexueller Identität und Orientierung, Familienstand, religiöser Überzeugung oder Alter.

3.Arbeitsverhältnisse

Mitsubishi Electric erwartet, dass unsere Lieferanten allen ihren Mitarbeitern, unabhängig von der Beschäftigungsform, ein angemessenes und sicheres Arbeitsumfeld bieten.

  1. 3.1.Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Vorschriften
  2. Lieferanten müssen mindestens alle geltenden lokalen Arbeits- und Beschäftigungsgesetze und -vorschriften in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten, unter anderem, in Bezug, jedoch nicht beschränkt auf Löhne, Sozialleistungen, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen.
  1. 3.2.Gesundheit und Sicherheit
  2. Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften beachten und sich nach besten Kräften bemühen, Gesundheits- und Sicherheitsverfahren einzuhalten, um die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter, Besucher und anderer Personen, die an ihren Geschäftsaktivitäten beteiligt sind, zu gewährleisten.
  1. 3.3.Vereinigungsfreiheit
  2. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer und deren Recht respektieren, sich offen mit der Unternehmensleitung über Arbeitsbedingungen auseinanderzusetzen, ohne Angst vor Belästigung, Einschüchterung, Strafe, Einmischung oder Vergeltung haben zu müssen.

4.Faire Geschäftspraktiken

  1. 4.1.Anti-Korruption und Bestechung
  2. Unsere Lieferanten tolerieren keine Form von Korruption oder Bestechung und beteiligen sich weder direkt noch indirekt daran. Sie bieten weder Regierungsbeamten, noch privatwirtschaftlichen Gegenparteien oder anderen Entscheidungsträgern Zuwendungen an oder gewähren oder versprechen solche, um deren offizielle Handlungen zu beeinflussen oder einen unlauteren Vorteil zu erreichen. Hiervon erfasst werden auch die Gewährung oder die Annahme unzulässiger Beschleunigungszahlungen.
  1. 4.2.Wettbewerb
  2. Unsere Lieferanten stellen sicher, dass sie in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen handeln und sich nicht an Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten oder Kunden, Marktabsprachen oder Angebotsabsprachen beteiligen.
  1. 4.3.Geistiges Eigentum
  2. Unsere Lieferanten unterlassen jegliche Form von Schutzrechtsverletzung und jegliche Lieferung von gefälschten Produkten.
  1. 4.4.Exportkontrolle und Zoll
  2. Unsere Lieferanten stellen sicher, dass ihre Handlungen mit sämtlichen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in Einklang stehen, die für den Import oder den Export sowie den Zoll der von ihnen gelieferten Waren oder von ihnen erbrachten Dienstleistungen gelten.
  1. 4.5.Interessenkonflikte
  2. Unsere Lieferanten stellen sicher, dass intern und gegenüber Mitsubishi Electric Interessenkonflikte, die Geschäftsbeziehungen beeinflussen könnten, vermieden und/oder offengelegt werden. Sie bemühen sich, bereits den Anschein solcher Interessenkonflikte zu vermeiden.
  1. 4.6.Datenschutz und Geheimhaltung
  2. Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten und alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz aller sensiblen Informationen und Daten ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vertrauliche, geschützte, unternehmensspezifische und persönliche Informationen und Daten. Informationen und Daten dürfen nicht für Zwecke verwendet werden, die über den Rahmen der geschäftlichen Vereinbarungen mit Mitsubishi Electric hinausgehen, ohne dass zuvor die schriftliche Zustimmung von Mitsubishi Electric eingeholt wurde.
  1. 4.7.Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  2. Unsere Lieferanten fördern oder beteiligen sich weder direkt, noch indirekt an Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung und stellen sicher, dass sie sämtliche diesbezüglichen Gesetze einhalten.
  1. 4.8.Konfliktmineralien
  2. Unsere Lieferanten ergreifen angemessene Maßnahmen, um in ihren Produkten die Verwendung von Rohstoffen zu vermeiden, die aus Konflikt- und Risikogebieten stammen und zu Menschenrechtsverletzungen, Korruption, der Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder ähnlichen negativen Auswirkungen beitragen.

5.Umweltschutz

Mitsubishi Electric sieht den Erhalt der Umwelt als eine der wichtigsten Aufgaben der Unternehmensführung, in dem Bewusstsein, dass wir die globale Umwelt mit zukünftigen Generationen teilen. Daher erwarten wir auch von unseren Lieferanten, dass sie nachhaltig arbeiten und der Umweltschutz im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht. Unsere Lieferanten müssen alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einhalten, die jeweils für die Produkte oder den Betrieb eines Lieferanten gelten.

6.Lieferkette

Unsere Lieferanten werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um ihre eigenen Lieferanten und Subunternehmer zur Einhaltung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex anzuhalten.

Unsere Lieferanten halten die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten ein.

7.Meldung von Verstößen

Mitsubishi Electric verpflichtet sich, Geschäfte fair, offen und ehrlich abzuwickeln.

Zu diesem Zweck hat Mitsubishi Electric ein Whistleblower-System implementiert. Bei konkreten Anhaltspunkten zu schweren Regel- oder Rechtsverstößen können Hinweise entsprechend eingebracht, bewertet und verfolgt werden. Weitere Informationen: https://de.mitsubishielectric.com/de/about/local/legal/index.html